Projektbeschreibung
Standort
Damit die Betriebsspannung von 220kV auf 380kV erhöht werden kann, müssen die bestehenden Masten zunächst mit verschiedenen baulichen Massnahmen an die heute geltenden Vorschriften angepasst werden. Das Leitungstrassee wird nicht verändert. Der Grossteil der vorgesehenen Baumassnahmen betrifft die Abspannketten an den Auslegern der Masten. An ausgewählten Masten werden auch Seilabspannpunkte verlegt oder Ausleger erhöht.
In seltenen Fällen muss der Mast zur Einhaltung der Grenzwerte zusätzlich erhöht werden. Weitere notwendige Massnahmen sind Fundamentsanierungen, Seiltausch, Nachregulierung der Seilspannungen und
der Umbau von Trag- zu Abspannmasten. Insgesamt sind Massnahmen an 294 der 297 Masten notwendig.
Besonderheiten
- Längste Leitung der Schweiz (106km, 297 Masten)
- Bereits 1965 für 380kV ausgelegt, bewilligt und gebaut, aber seither mit 220kV betrieben
- Juli 2015 Planeingabe für die heute notwendigen Anpassungen an geltende Gesetze und Vorschriften sowie ergänzend wegweisende Gerichtsurteile: Leitungsverordnung (LeV), Lärmschutzverordnung (LSV), Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), Bundesgerichtsurteil «Küssnacht» in Sachen NISV bezüglich Änderung von alten Anlagen
- EMF (elektromagnetische Felder): 270 OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung)
- Durchführung von umfassenden Magnetfeld- und Lärmberechnungen, Massnahmen zur Reduktion des Magnetfeldes und des Lärms an exponierten Standorten
- Berücksichtigung der Alterung (Stahlversprödung)
- Informationsveranstaltungen für Behörden und Verbände, Besprechungen mit direkt Betroffenen und Gemeinden