Leitung Chippis–Bickigen

Für den Zu- und Abtransport der Energie aus den zahlreichen Kraftwerken im Wallis und am Lac Léman ist eine Kapazitätserhöhung via Spannungsumstellung der Leitung Chippis–Bickigen auf 380kV für das schweizerische Übertragungsnetz dringlich. Dies insbesondere aufgrund der Inbetriebnahme der Pumpspeicherkraftwerke Forces Motrices Hongrin–Léman (Zusatzkapazität  240MW) und Nant de Drance (900MW).

Projektbeschreibung

Standort

Damit die Betriebsspannung von 220kV auf 380kV erhöht werden kann, müssen die bestehenden Masten zunächst mit verschiedenen baulichen Massnahmen an die heute geltenden Vorschriften angepasst werden. Das Leitungstrassee wird nicht verändert. Der Grossteil der vorgesehenen Baumassnahmen betrifft die Abspannketten an den Auslegern der Masten. An ausgewählten Masten werden auch Seilabspannpunkte verlegt oder Ausleger erhöht.

In seltenen Fällen muss der Mast zur Einhaltung der Grenzwerte zusätzlich erhöht werden. Weitere notwendige Massnahmen sind  Fundamentsanierungen, Seiltausch, Nachregulierung der Seilspannungen und 
der Umbau von Trag- zu Abspannmasten. Insgesamt sind Massnahmen an 294 der 297 Masten notwendig.

Besonderheiten

  • Längste Leitung der Schweiz (106km, 297 Masten)
  • Bereits 1965 für 380kV ausgelegt, bewilligt und gebaut, aber seither mit 220kV betrieben
  • Juli 2015 Planeingabe für die heute notwendigen Anpassungen an geltende Gesetze und Vorschriften sowie ergänzend wegweisende Gerichtsurteile: Leitungsverordnung (LeV), Lärmschutzverordnung (LSV), Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), Bundesgerichtsurteil «Küssnacht» in Sachen NISV bezüglich Änderung von alten Anlagen
  • EMF (elektromagnetische Felder): 270 OMEN (Orte mit empfindlicher Nutzung)
  • Durchführung von umfassenden Magnetfeld- und Lärmberechnungen, Massnahmen zur Reduktion des Magnetfeldes und des Lärms an exponierten Standorten
  • Berücksichtigung der Alterung (Stahlversprödung)
  • Informationsveranstaltungen für Behörden und Verbände, Besprechungen mit direkt Betroffenen und Gemeinden